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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen

Wellmann-MediFrist

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Wellmann-MediFrist, Inhaber Jens Wellmann, Meisenweg 4b, 40885 Ratingen, nachfolgend „Wellmann-MediFrist“ genannt, und seinen Kunden.

Das Angebot von Wellmann-MediFrist richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Arztpraxen, medizinische Einrichtungen, Unternehmen und sonstige gewerbliche oder selbstständig beruflich tätige Betreiber von Geräten bzw. Medizinprodukten.

Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website von Wellmann-MediFrist stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Nach einer Anfrage erhält der Kunde grundsätzlich ein individuelles Angebot, das insbesondere den vereinbarten Leistungsumfang, die Vergütung, eine etwaige Erstinventarisierung sowie den vorgesehenen Vertragsbeginn enthält.

Ein Vertrag kommt durch Annahme des individuellen Angebots durch den Kunden zustande.

Ein unmittelbarer kostenpflichtiger Vertragsschluss über die Website oder das MediFrist-Kundenportal findet nicht statt.

3. Leistungen von Wellmann-MediFrist

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

Zum Leistungsangebot von Wellmann-MediFrist können insbesondere gehören:

  • erstmalige Inventarisierung des Gerätebestands,

  • Erfassung und Verwaltung von Geräte- und Inventardaten,

  • Prüfung vorhandener Prüf- und Wartungsunterlagen,

  • Ermittlung und Verwaltung relevanter Prüf- und Wartungsfristen auf Grundlage der verfügbaren Informationen und Unterlagen,

  • laufende Fristenüberwachung,

  • Information über bevorstehende Fristen,

  • Dokumentation von Prüfungen und Wartungen,

  • Hinterlegung von Prüf- und Wartungsnachweisen,

  • Bereitstellung des MediFrist-Kundenportals,

  • Verwaltung kundenbezogener Geräteinformationen und

  • je nach gebuchtem Leistungsumfang organisatorische Koordination mit Geräteherstellern.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot.

4. Keine Durchführung von Prüfungen, Wartungen oder Reparaturen

Wellmann-MediFrist führt selbst keine technischen Prüfungen, Wartungen oder Reparaturen an den Geräten des Kunden durch.

Erforderliche Prüfungen, Wartungen und Reparaturen werden durch den jeweiligen Hersteller bzw. einen entsprechend beauftragten externen Leistungserbringer durchgeführt.

Die Leistungen von Wellmann-MediFrist ersetzen insbesondere nicht die Verantwortung des Kunden bzw. Betreibers für den ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Betrieb seiner Geräte und die rechtzeitige Durchführung erforderlicher Prüfungen und Wartungen.

5. Erstinventarisierung

Vor Beginn bzw. im Zusammenhang mit der laufenden Betreuung kann eine erstmalige Inventarisierung des vorhandenen Gerätebestands durchgeführt werden.

Hierfür wird eine einmalige Inventarisierungs- bzw. Einrichtungspauschale berechnet.

Die Höhe dieser Pauschale richtet sich insbesondere nach der Anzahl der zu erfassenden Geräte und ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.

Die Erstinventarisierung wird unabhängig von der späteren monatlichen Abogebühr abgerechnet. Rechnungen über die Erstinventarisierung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Verzögert sich die Inventarisierung aufgrund fehlender oder verspätet bereitgestellter Geräte, Prüfprotokolle, Gerätedaten oder sonstiger erforderlicher Informationen des Kunden, verschieben sich hiervon betroffene Termine entsprechend.

6. Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Verlängerung

Die laufende Betreuung beginnt zu dem im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Leistungsbeginn.

Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 12 Monate.

Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate.

Eine Kündigung in Textform kann insbesondere per E-Mail erfolgen.

7. Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei einer nachweislich dauerhaften und vollständigen Aufgabe des Praxis- bzw. Geschäftsbetriebs des Kunden kann nach Maßgabe der Umstände ein Sonderkündigungsrecht vereinbart bzw. geltend gemacht werden. Wellmann-MediFrist kann einen geeigneten Nachweis über die vollständige Betriebsaufgabe verlangen.

Ein bloßer Inhaberwechsel, Verkauf, eine Umstrukturierung oder Übernahme des Unternehmens führt nicht automatisch zur Beendigung des Vertrags. Ob und in welcher Form der Vertrag fortgeführt oder übertragen wird, richtet sich nach den rechtlichen Umständen und einer gegebenenfalls erforderlichen Vereinbarung der Beteiligten.

8. Monatliche Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die laufende Betreuung wird durch eine monatliche Abogebühr vergütet. Die Höhe richtet sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.

Die monatliche Abogebühr wird im Voraus für den jeweiligen Leistungsmonat berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung per Banküberweisung zu zahlen.

9. Änderung des Gerätebestands und Preisanpassung

Der vereinbarte monatliche Abopreis gilt grundsätzlich für die jeweilige Vertragsperiode.

Verändert sich der zu betreuende Gerätebestand während der Vertragslaufzeit erheblich und erhöht sich dadurch der tatsächliche Verwaltungs- und Inventarisierungsaufwand wesentlich, kann eine angemessene Anpassung der Vergütung erforderlich werden.

Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn während einer Vertragsperiode mehr als zehn zusätzliche Geräte neu in die Betreuung aufgenommen werden.

Wellmann-MediFrist informiert den Kunden vor einer entsprechenden Preisanpassung in Textform über die Änderung und deren Grundlage.

Allgemeine Preisänderungen, beispielsweise aufgrund veränderter Betriebs-, Personal- oder Infrastrukturkosten, werden grundsätzlich für eine folgende Vertragsperiode vereinbart bzw. angekündigt und nicht rückwirkend vorgenommen.

10. Erweiterung und Reduzierung des Leistungsumfangs

Der Kunde kann während einer laufenden Vertragsperiode zusätzliche Leistungen mit Wellmann-MediFrist vereinbaren.

Bei einer Erweiterung des Leistungspakets kann die Vergütung entsprechend angepasst werden. Die angepasste Vergütung gilt ab dem vereinbarten Zeitpunkt und wird grundsätzlich mit der nächsten monatlichen Abrechnung berücksichtigt.

Eine Reduzierung des gebuchten Leistungsumfangs und der damit verbundenen monatlichen Vergütung ist grundsätzlich erst für die folgende Vertragsperiode möglich, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird.

11. Fristenüberwachung und Erinnerungsservice

Im Rahmen der vereinbarten Fristenüberwachung ermittelt und verwaltet Wellmann-MediFrist die relevanten Fristen anhand der verfügbaren Geräteinformationen, vorhandenen Prüfprotokolle und sonstigen erforderlichen Unterlagen.

Der Kunde wird grundsätzlich per E-Mail über bevorstehende Fristen informiert.

Nach dem vorgesehenen Erinnerungssystem erfolgt grundsätzlich eine erste Information 60 Tage vor einer hinterlegten Fälligkeit und eine weitere Erinnerung 10 Tage vor der Fälligkeit.

Das Kundenportal kann ergänzend ein Ampelsystem zur Darstellung des Fristenstatus verwenden. Eine bevorstehende Fälligkeit kann insbesondere im roten Status dargestellt werden.

Telefonische Auskünfte können ergänzend erfolgen, stellen jedoch grundsätzlich nicht den regulären Erinnerungsweg dar.

Die Fristenüberwachung und die Erinnerungen unterstützen den Kunden bei der Organisation seiner Pflichten. Sie entbinden den Kunden bzw. Betreiber nicht von seiner eigenen Verantwortung, notwendige Prüfungen, Wartungen und sonstige Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen und durchführen zu lassen.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Wellmann-MediFrist die für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere Informationen über:

  • Neuanschaffungen,

  • Ausmusterungen,

  • Verkäufe von Geräten,

  • Standortänderungen,

  • interne Geräteverschiebungen zwischen Standorten oder Niederlassungen,

  • Änderungen relevanter Gerätedaten,

  • durchgeführte Prüfungen und Wartungen sowie

  • neue Prüf- und Wartungsprotokolle.

Dies gilt insbesondere auch bei Unternehmen mit mehreren Standorten.

Nach Durchführung einer externen Prüfung oder Wartung hat der Kunde Wellmann-MediFrist die für die Aktualisierung erforderlichen Informationen bzw. Prüfprotokolle zur Verfügung zu stellen.

Alternativ kann der Kunde Wellmann-MediFrist gegenüber dem jeweiligen Hersteller als Ansprechpartner benennen bzw. zur Entgegennahme der entsprechenden Informationen autorisieren.

Solange erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht vorliegen, kann Wellmann-MediFrist die betreffenden Daten und Fristen nicht auf Grundlage der neuen Sachlage aktualisieren.

13. Folgen fehlender oder fehlerhafter Informationen

Wellmann-MediFrist ist auf die vollständige und richtige Bereitstellung der für die Betreuung erforderlichen Informationen angewiesen.

Wellmann-MediFrist haftet nach Maßgabe von Ziffer 25 nicht für Fehler oder Fristversäumnisse, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde oder ein von ihm eingeschalteter Dritter erforderliche Informationen oder Unterlagen falsch, unvollständig oder verspätet bereitgestellt hat oder Änderungen am Gerätebestand nicht mitgeteilt wurden.

14. Erweiterte Betreuung und Herstellerkoordination

Soweit individuell vereinbart, kann Wellmann-MediFrist zusätzlich organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mit Prüfungen, Wartungen und Reparaturen beim jeweiligen Gerätehersteller übernehmen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Kontaktaufnahme mit dem Hersteller,

  • organisatorische Abstimmung,

  • Übermittlung erforderlicher Informationen,

  • Koordination der Beauftragung,

  • Koordination des Versands sowie

  • Bearbeitung bzw. Weiterleitung von Auftragsbestätigungen.

Für diese erweiterte Betreuung kann eine höhere monatliche Vergütung vereinbart werden.

Wellmann-MediFrist wird hierdurch nicht selbst zum technischen Prüfer, Wartungs- oder Reparaturdienstleister.

15. Fremdkosten, Versand und Bereitstellung der Geräte

Kosten, die durch Leistungen des Herstellers oder sonstige externe Leistungen entstehen, sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Prüfkosten,

  • Wartungskosten,

  • Reparaturkosten,

  • Versand- und Transportkosten,

  • Verpackungskosten,

  • Kosten für Leih- bzw. Ersatzgeräte und

  • sonstige vom Hersteller berechnete Leistungen.

Etwas anderes gilt nur, wenn im individuellen Angebot ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

16. Reparaturen und Freigabegrenzen

Im Rahmen einer erweiterten Betreuung kann Wellmann-MediFrist vom Kunden ermächtigt werden, notwendige Reparaturen beim Hersteller bis zu einer individuell vereinbarten Kostengrenze ohne erneute Einzelzustimmung freizugeben.

Die jeweilige Freigabegrenze wird im individuellen Angebot bzw. Vertrag festgelegt.

Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten diese Grenze, wird grundsätzlich ein Kostenvoranschlag bzw. eine entsprechende Kosteninformation eingeholt und dem Kunden zur Entscheidung vorgelegt.

Eine darüber hinausgehende Reparatur wird erst nach entsprechender Freigabe durch den Kunden beauftragt.

17. Leih- und Ersatzgeräte

Die Bereitstellung eines Leih- oder Ersatzgeräts während einer Prüfung, Wartung oder Reparatur ist nicht automatisch Bestandteil der Leistungen von Wellmann-MediFrist.

Benötigt der Kunde ein Leih- oder Ersatzgerät, hat er Wellmann-MediFrist diesen Bedarf möglichst rechtzeitig mitzuteilen.

Soweit eine entsprechende Herstellerkoordination vereinbart wurde, kann Wellmann-MediFrist die Bereitstellung eines Leih- oder Ersatzgeräts beim Hersteller anfragen und organisatorisch koordinieren.

Eine Garantie für die Verfügbarkeit eines geeigneten Leih- oder Ersatzgeräts wird nicht übernommen.

Anfallende Kosten trägt grundsätzlich der Kunde.

18. Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Wellmann-MediFrist den Kunden zunächst durch eine Zahlungserinnerung zur Zahlung auffordern.

Bleibt die Zahlung aus, kann eine Mahnung und anschließend eine letzte Zahlungsaufforderung unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist erfolgen.

Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist ist Wellmann-MediFrist berechtigt, die vertraglichen Leistungen im rechtlich zulässigen Umfang vorübergehend auszusetzen. Dies kann insbesondere die laufende Fristenüberwachung, Erinnerungsleistungen und den Zugang zum Kundenportal betreffen.

Wellmann-MediFrist behält sich außerdem vor, offene Forderungen erforderlichenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwalts oder im gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahren geltend zu machen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Eine Beendigung oder Aussetzung des Vertrags lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche unberührt.

19. MediFrist-Kundenportal

Soweit Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs, erhält der Kunde Zugang zum MediFrist-Kundenportal.

Das Portal dient insbesondere der Darstellung und Verwaltung der dem Kunden zugeordneten Geräte, Fristen, Prüf- und Wartungsinformationen sowie hinterlegten Dokumentationen.

Abhängig von den technisch verfügbaren Funktionen und der individuellen Vereinbarung können einem Kunden ein oder mehrere Benutzerzugänge zur Verfügung gestellt werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, Wellmann-MediFrist zeitnah zu informieren, wenn ein bislang berechtigter Benutzer – beispielsweise aufgrund des Ausscheidens eines Mitarbeiters – keinen Zugang mehr erhalten soll.

20. Zugangsdaten und Sperrung von Benutzerkonten

Zugangsdaten zum Kundenportal sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.

Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, eine unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten oder ein sonstiges Sicherheitsrisiko, ist Wellmann-MediFrist berechtigt, den betreffenden Zugang vorübergehend zu sperren, soweit dies zum Schutz des Kunden, anderer Nutzer, der Daten oder der technischen Systeme erforderlich ist.

Eine Sperrung eines Benutzerzugangs führt nicht automatisch zur Löschung der zugehörigen Kunden-, Geräte- oder Dokumentationsdaten.

21. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung des Portals

Wellmann-MediFrist bemüht sich um eine zuverlässige technische Bereitstellung des Kundenportals.

Eine jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit von 100 % wird jedoch nicht geschuldet.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen, Ausfällen von Hosting-, Internet- oder Telekommunikationsdiensten oder sonstiger außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Wellmann-MediFrist liegender Umstände auftreten.

Bei auftretenden Störungen wird Wellmann-MediFrist im Rahmen des Zumutbaren auf eine möglichst zeitnahe Behebung hinwirken.

Wellmann-MediFrist ist berechtigt, das Kundenportal technisch zu warten, zu aktualisieren und weiterzuentwickeln sowie zusätzliche Funktionen oder Dienstleistungen anzubieten.

Die wesentlichen Funktionen eines bereits gebuchten Leistungspakets dürfen während der laufenden Vertragsperiode nicht ohne sachlichen Grund ersatzlos entfallen.

Zusätzliche oder neue Dienstleistungen können gesondert angeboten und vergütet werden.

22. Vertragsende und Herausgabe von Dokumenten

Mit Beendigung des Vertrags enden grundsätzlich auch die vereinbarten laufenden Leistungen von Wellmann-MediFrist.

Hierzu gehören insbesondere:

  • laufende Fristenüberwachung,

  • Erinnerungsservice,

  • Aktualisierung der Gerätedaten,

  • Herstellerkoordination, soweit vereinbart, und

  • Zugang zum Kundenportal.

Nach Vertragsende ist Wellmann-MediFrist nicht mehr verpflichtet, neu entstehende oder künftig fällig werdende Fristen zu überwachen oder den Kunden hierüber zu informieren.

Der Kunde erhält die bei Wellmann-MediFrist vorhandenen Prüf- und Wartungsnachweise grundsätzlich in digitaler Form, insbesondere als PDF-Dateien, damit diese auch nach Vertragsende weiterhin zur Verfügung stehen.

Wünscht der Kunde eine zusätzliche oder alternative Übermittlung in Papierform per Post, können hierfür anfallende Druck-, Porto- und Versandkosten dem Kunden berechnet werden.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.

23. Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiterdaten im Kundenportal

(1) Wellmann-MediFrist bietet seinen Geschäftskunden im Rahmen des Kundenportals die Möglichkeit, personenbezogene Mitarbeiterdaten sowie Dokumente über durchgeführte Geräteunterweisungen und Einweisungen digital zu verwalten.

(2) Im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen kann Wellmann-MediFrist insbesondere folgende personenbezogene Daten erfassen, speichern, bearbeiten und verwalten:

  • Vor- und Nachname der Mitarbeiter

  • Betriebliche Zuordnung und Funktion

  • Zuordnung zu Geräten und Medizinprodukten

  • Datum und Art durchgeführter Einweisungen und Unterweisungen

  • Namen der unterweisenden Personen

  • Unterweisungs- und Einweisungsnachweise

  • Unterschriften und zugehörige Dokumente

  • Prüfvermerke und Hinweise zu fehlenden oder unvollständigen Nachweisen

(3) Wellmann-MediFrist unterstützt den Kunden bei der Organisation, Prüfung und Dokumentation von Geräteunterweisungen. Hierzu können insbesondere die Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität vorgelegter Nachweise sowie Hinweise auf fehlende oder überprüfungsbedürftige Dokumentationen gehören.

(4) Der Kunde bleibt für die Festlegung erforderlicher Unterweisungen, die Erfüllung seiner gesetzlichen Arbeitgeber- und Betreiberpflichten sowie die abschließenden Entscheidungen über die Umsetzung empfohlener Maßnahmen verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Soweit Wellmann-MediFrist personenbezogene Mitarbeiterdaten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist in diesem Fall datenschutzrechtlich Verantwortlicher und für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen zuständig.

(6) Wellmann-MediFrist verarbeitet die im Auftrag gespeicherten Mitarbeiterdaten ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen und im Rahmen der dokumentierten Weisungen des Kunden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht.

(7) Der Zugriff auf personenbezogene Mitarbeiterdaten und Unterweisungsnachweise wird auf berechtigte Personen beschränkt. Wellmann-MediFrist trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der gespeicherten Daten.

(8) Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO, ist nicht Bestandteil der regulären Personalverwaltung und bedarf einer gesonderten rechtlichen und vertraglichen Prüfung.

(9) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Rückgabe oder Löschung der im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(10) Die Dokumentation einer Unterweisung im Kundenportal stellt für sich genommen keine Bestätigung dar, dass diese tatsächlich, vollständig oder ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Eine weitergehende fachliche Prüfung oder Bestätigung bedarf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.

24. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt für andere Zwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.

Dies betrifft auf Seiten des Kunden insbesondere Informationen über interne Abläufe, technische Konzepte und sonstige nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Betriebsinformationen von Wellmann-MediFrist.

Auf Seiten von Wellmann-MediFrist betrifft dies insbesondere kundenbezogene Unternehmensinformationen, Gerätebestände, Standorte, Prüfunterlagen und sonstige im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werdende vertrauliche Informationen.

Die Verpflichtung gilt grundsätzlich auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

Die erforderliche Einbindung von zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern oder zur Vertragserfüllung erforderlichen Dienstleistern bleibt zulässig.

25. Haftung

Wellmann-MediFrist haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Fristenüberwachung von Wellmann-MediFrist setzt voraus, dass die erforderlichen Geräteinformationen, Prüfprotokolle und sonstigen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Wellmann-MediFrist haftet daher insbesondere nicht für Fristversäumnisse oder fehlerhafte Dokumentationen, soweit diese darauf beruhen, dass Geräte nicht gemeldet, Unterlagen verspätet oder unvollständig übermittelt, Standort- oder Bestandsänderungen nicht mitgeteilt oder sonstige erforderliche Informationen falsch oder verspätet bereitgestellt wurden.

Die Verantwortung des Kunden bzw. Betreibers für die tatsächliche und rechtzeitige Beauftragung und Durchführung gesetzlich oder anderweitig erforderlicher Prüfungen und Wartungen bleibt unberührt.

Soweit Prüfungen, Wartungen, Reparaturen, Transporte oder sonstige Leistungen durch Hersteller oder andere externe Unternehmen durchgeführt werden, haftet Wellmann-MediFrist nicht für deren eigenständige Leistungserbringung, soweit Wellmann-MediFrist ein etwaiges Auswahl- oder Organisationsverschulden nicht selbst zu vertreten hat.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

26. Änderungen der Vertragsbedingungen

Wellmann-MediFrist kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen.

Für bestehende Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss bzw. bei Beginn der jeweiligen Vertragsperiode vereinbarten Bedingungen.

Geänderte Vertragsbedingungen können insbesondere für eine folgende Vertragsperiode vereinbart werden. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig vor Beginn der betreffenden Vertragsperiode informiert.

Eine einseitige rückwirkende Änderung bereits abgeschlossener Vertragsperioden erfolgt nicht.

27. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Wellmann-MediFrist.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder liegen die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vor, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Wellmann-MediFrist in Ratingen Gerichtsstand.

29. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen Wellmann-MediFrist und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Stand: Oktober 2026